Informationen zum Hinweisgebersystem für alle interessierte Parteien

Hiermit informieren wir Sie über die neuen Vorgaben zur Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz insbesondere von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Mit dieser Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern in unserem Unternehmen. Sie bekommen oft als Erstes mit, wenn in unserem Unternehmen etwas schiefläuft.

Daher möchten wir Sie ermutigen, sich mit verdächtigen Sachverhalten im Zusammenhang oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit an unsere interne Meldestelle, mit so konkreten Angaben wie möglich, zu wenden. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass Sie keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müssen.

Neben der Meldung von Informationen über einen Verstoß an die interne Meldestelle können Sie diese auch an eine externe Meldestelle melden. Das Gesetz sieht in § 7 Abs. 1 S. 1 HinSchG an sich ein Wahlrecht vor. Nach § 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG sollen hinweisgebende Personen allerdings in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten müssen, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.

Daher bitten wir Sie, sich mit verdächtigen Sachverhalten zuerst an unsere vertrauliche interne Meldestelle zu wenden.

Entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung stellen wir Ihnen unser internes Hinweisgeber-Meldesystem zur Verfügung. Über diesen geschützten Kanal können Sie Informationen über Verstöße im Sinne des HinSchG melden. Nach Ihrer Meldung wird das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch die interne Meldestelle durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

 

Unsere interne Meldestelle ist die Rechtsanwaltskanzlei LSH Rechts- und Fachanwälte PartmbB

Gewerbepark 16

75331 Engelsbrand

Telefon 07231 139 530

Telefax 07231 139 5318

al@lsh-ra.de

 

Im vorstehenden Text wird – aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit und ohne jede Diskriminierungsabsicht – ausschließlich die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter mit einbezogen.